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Keine Panik mit Panikschlössern

fluchtweg.jpgViele ein- oder zweiflügelige Türen müssen oder sollen aus Sicherheitsgründen unter ständigen Verschluss gehalten werden, damit von außen niemand die Räume unbefugt betreten kann.

Was aber, wenn sich Personen in den Räumen befinden und diese im Notfall schnell verlassen müssen? Und welche Lösungen bieten sich bei Fluchtwegen an, die immer einen freien Durchgang gewährleisten müssen?

Hier kommen sogenannte Panikschlösser zum Einsatz. Panikschlösser sind ausgerüstet mit einer einteiligen oder mit einer geteilten Drückernuss. Die innenliegende Drückernuss wird als Zwingnuss bezeichnet. Sie gewährleistet, dass, die Falle und der Riegel des Schlosses ständig und ohne zwingenden Schließvorgang betätigt werden können. Die äußere Drückernuss hingegen dient nur zur Betätigung der Schließfalle von außen.

 

Sie sehen schon - die Anwendungsgebiete und Einsatzorte von Panikschlössern sind vielfältig. Deshalb unterscheidet man die verschiedenen Funktionsweisen der Schlösser. Nachfolgend eine Übersicht über die vielfältigen Möglichkeiten.

Umschaltfunktion B (für Panikschlösser mit geteilter Drückernuss)

Für Türen, die zeitweise einen Durchgang von innen und außen ermöglichen müssen. Die Tür ist beidseitig mit Drückern ausgerüstet. Die abgesperrte Tür kann von innen über die Anti-Panikfunktion im Schloss geöffnet werden. Der äußere Drücker befindet sich im Leerlauf und ist ohne Funktion. Durch das Entriegeln mit dem Schlüssel wird die Normalfunktion erreicht und die Tür ist von innen und außen wie eine herkömmliche Tür zu öffnen. Durch das Abschließen werden Anti-Panik- und Leerlauffunktion wiederhergestellt.

Schließzwangfunktion C (für Panikschlösser mit geteilter Drückernuss)

Für Türen, bei denen grundsätzlich eine unberechtigte Öffnung von außen verhindert werden muss. Die Tür ist beidseitig mit Drückern ausgerüstet. Die abgesperrte Tür kann von innen wie üblich geöffnet werden. Der äußere Drücker ist stets in Leerlauffunktion. Durch Entriegeln mit dem Schlüssel bis zum Anschlag wird die Leerlauffunktion ausgeschaltet und die Tür ist von innen und außen zu öffnen. Die Schließzwangfunktion ergibt sich daraus, dass der Schlüssel erst nach dem Abschließen auch abgezogen werden kann. Durch diesen Schließzwang kann hier, im Unterschied zur Umschaltfunktion B, das Wiederherstellen der Anti-Panik-Funktion und Leerlauffunktion nicht in Vergessenheit geraten.

Durchgangsfunktion D (für Panikschlösser mit geteilter Drückernuss)

Für Türen, die zeitweise einen Durchgang von innen und außen ermöglichen müssen. Die Tür ist beidseitig mit Drückern ausgerüstet. Die abgesperrte Tür kann von innen über die Anti-Panikfunktion im Schloss geöffnet werden. Nach einer Betätigung der Türklinke von innen ist die Tür automatisch auch von außen zu öffnen. Somit werden beispielsweise eintreffende Rettungskräfte nicht behindert. Bei dieser Funktion muss zur Verhinderung des Öffnens der Tür von außen in jedem Fall wieder eine Verriegelung mit dem Schlüssel erfolgen.

Wechselfunktion E (für Panikschlösser mit einteiliger Drückernuss)

Für Türen, die von außen nur mit dem Schlüssel geöffnet werden sollen. Die Tür ist auf der einen Seite mit einem Drücker und auf der anderen Seite mit einem feststehenden Knopf ausgerüstet. Die abgesperrte Tür kann von innen über die Anti-Panikfunktion im Schloss, von außen mit dem Schlüssel geöffnet werden.

Sonderfall zwei-flügelige Türelemente

Zwei-flügelige Türelemente, wie sie oft in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen zu finden sind, können mit Schlössern ausgestattet werden, die mit Teilpanik- oder mit Vollpanikfunktion ausgestattet sind. Welche der beiden Funktionen bei der Planung in Betracht kommen, entscheidet die jeweils notwendige Fluchtwegbreite.

Schlösser mit einer Teilpanikausstattung gewährleisten den ungehinderten Durchgang für den Gehflügel. Der Standflügel kann dabei standardmäßig mit einem Falztreibriegelschloss versehen werden.

Schlösser mit einer Vollpanikfunktion hingegen, müssen den Flüchtenden ermöglichen, die gesamte Breite des Türelementes (also auch des Standriegels) nutzen zu können. Zusätzlich ist die Anbringung einer sogenannten Anti-Panik-Mitnehmerklappe erforderlich. Durch diese Mitnehmerklappe wird beim Öffnen des Standflügels der Drehflügel so weit aufgedrückt, dass er durch die Schließfolgeregelung des Schließmittels aufgehalten wird. Nur so ist gewährleistet, dass der Standflügel auch wieder vor dem Drehflügel schließt. Eine wichtige Funktion in Bezug auf den Brand- und Rauchschutz.

Jedoch ist nicht immer eine Vollpanikfunktion bei zwei-flügeligen Durchgängen möglich. So kann es beispielsweise zu Problemen mit auf der Bandgegenseite montiertem Gleitschienenschließer kommen. Auch die Kombinationen mit E-Öffnern können zu Einschränkungen führen.

Sie sehen, hier den Überblick zu behalten ist nicht leicht. Gerne beantworten wir im Haus für Sicherheit Ihre Fragen hierzu. Und natürlich werden wir auch hier eine Lösung für Ihre Probleme finden.