SCHÖN UND SICHER – EINBRUCHHEMMENDE FENSTERBESCHLÄGE VON WINKHAUS ZUM NACHRÜSTEN

Universelles Bauteilprogramm von Winkhaus wird „unsichtbar“ vor Ort montiert. Eine hohe Zahl von Wohnungseinbrüchen alarmiert Mieter und Eigentümer von Immobilien. Vermehrt werden Maßnahmen zum Einbruchschutz nachgefragt. Daher bietet Winkhaus jetzt eine ebenso einfache wie ästhetische Lösung: Fensterbeschläge zum Nachrüsten. Sie sitzen unauffällig im Fensterfalz und schützen wirkungsvoll vor einfachem Aufhebeln der Fenster.

Fast 90 Prozent der Einbrecher gelingt durch Aufhebeln oder Einschlagen der Glasscheibe der Zugang ins Haus. Dagegen scheitern 43 Prozent von ihnen an mechanischen Sicherheitseinrichtungen. Hier setzt das neue modulare Nachrüstkonzept von Winkhaus an – jedoch ohne störende aufliegende Elemente, die auf dem Fenster angebracht werden.

Das universelle Bauteilprogramm mit einbruchhemmenden Pilzkopfverriegelungen bietet für alle Kunststoff- und Holzfenster, die sich drehen und kippen lassen, mit Nutmittenlagen von 9 und 13 mm und einem Flügelüberschlag von 18 und 20 mm eine passende Lösung. Das gilt auch für Stulpfenster.

Konfektionierte Kartons
Für die Umrüstung werden die alten Beschläge komplett ausgetauscht und durch die neuen einbruchhemmenden Winkhaus Beschläge, die nach DIN 18104 Teil 2 zertifiziert sind, ersetzt. In Kombination mit abschließbaren Fenstergriffen erreicht der Nachrüstbeschlag bei Aufhebelversuchen eine Sicherheitsstufe, die mit der Widerstandsklasse RC2 vergleichbar ist, und von der Kriminalpolizei in der Nachrüstung empfohlen wird.

Insgesamt enthält das Programm 29 Garnituren und deckt damit alle gängigen rechteckigen Fenstergrößen ab. Sie werden konfektioniert und in übersichtlichen Kartonverpackungen bereitgestellt. Eine Fenstergarnitur besteht aus einem Grundkarton, einen Höhenkarton und einen Breitenkarton.

Saubere Montage bei ihnen vor Ort
Der Austausch der Beschläge erfolgt direkt vor Ort – ohne Bauschmutz. Saubere, übersichtliche Kartonagen vereinfachen die Montage und hinterlassen bei ihnen zuhause einen ordentlichen Eindruck. Zur Identifizierung der benötigten Austauschteile im Vorfeld bietet Winkhaus einen handlichen Musterkoffer.

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SMART-HOME SICHER MACHEN – FUNKTIONALITÄT, SERVICE UND SICHERHEIT IN EINEM

Home Automation – besser bekannt als Smart-Home – begeistert zahlreiche Nutzer. Die smarten Funktionen erleichtern Ihnen das Leben. Sie kümmern sich beispielsweise um den Diebstahl- und Feuerschutz. Eine zentrale Steuereinheit koordiniert sämtliche „Home Automation“-Technologien. Von dem Wohnkomfort, der unkomplizierten Handhabung und der Gebäudesicherheit profitieren Sie das ganze Jahr über.

Smart-Home von Telenot – welche Leistungen erwarten Sie?
Interessieren Sie sich für Sicherheitstechnik, die Sie schnell und zuverlässig von unterwegs bedienen? Die zertifizierte Alarmzentrale Compact Easy von Telenot vereint Design, Funktionalität und Komfort miteinander. Sie steuern die Technik über ein Funk- oder Touch-Bedienteil innerhalb des Gebäudes. Befinden Sie sich außer Haus, kontrollieren Sie über die App „Buildsec“ Ihre Einstellungen. Bei Bedarf ändern Sie diese vom Smartphone oder Tablet aus. Dadurch erhalten Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihr Smart-Home den individuellen Bedürfnissen anzupassen.

Für die Verbindung zwischen der Alarmzentrale und dem Endgerät nutzt Telenot eine sichere Verschlüsselung. Diese setzen Banken für ihre Datenübertragung ein, was die Zuverlässigkeit des Systems belegt. Mit Compact Easy steuern Sie bis zu 16 „Home Automation“-Funktionen. Beispielsweise stellen Sie von unterwegs die Alarmanlage ein. Gleichzeitig senkt die moderne Technologie die Raumtemperatur im Haus, sodass Sie von einer zusätzlichen Energieeffizienz profitieren.

Die Home Automation sorgt für ein intelligentes Sicherheitskonzept in Ihren vier Wänden. Geht der Alarm an, schaltet sich automatisch die Beleuchtung ein. Im Brandfall übernimmt das System die Rollosteuerung. Des Weiteren steht die Sicherheitstechnik für folgende Werte:

  • Notstromversorgung,
  • Zugriffsschutz mittels Sabotageüberwachung,
  • Leitungsüberwachung zu den bedrahteten Komponenten der Anlage,
  • Störungsermittlung- und Weiterleitung,
  • Frequenzmanagement bei Funkkomponenten.

Home Automation in Neu- und Bestandsbauten

Die „Home Automation“-Technologie von Telenot kommt nicht nur in neugebauten Häusern zum Einsatz. Die Installation erfolgt per Kabel und Funk. Daher rüsten die Anbieter sie auch in Bestandsbauten schnell und ohne großen Aufwand nach. Verwenden Sie das System, profitieren Sie von einem sicheren Einbruchschutz. Daher geht es mit zahlreichen Extras – beispielsweise Bewegungsmeldern, Kameras und einer Alarmanlage – einher. Verbunden mit der zentralen Steuereinheit, ermöglichen die einzelnen Sicherheitssysteme eine Rundumkontrolle Ihrer vier Wände.

Zuverlässige Sicherheit mit höchster Verfügbarkeit
Ihr Smart-Home bleibt 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr aktiv. Bedienen Sie die Technologie über die Alarmanlage oder das Smartphone, bieten sich mehrere Servicefunktionen. Beispielsweise entscheiden Sie eigenständig über die Menüsprache und das Farbschema des Displays. Zu der Alarmzentrale von Telenot gehören weitere Melder, beispielsweise Gasmelder und Wassermelder. Beim Auslösen des Kohlenmonoxidmelders aktiviert sich der Abzug. Die Funktionen garantieren Ihnen und Ihren Familienmitgliedern einen sicheren und dadurch erleichterten Alltag.

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MobileKey von SimonsVoss Web-basierende Lösung für das Schließmanagement

Digitale Transponder und Türzylinder statt mechanischer Schlüssel und Schlösser. SimonsVoss verspricht: „So zieht die Zukunft des Schließens bei Ihnen ein.”

Bei seiner Zielgruppe setzt das Münchener Unternehmen speziell auf kleine bis mittlere Unternehmen. Herkömmliche Schlüssel werden im MobileKey-System durch einen digitalen Transponder, eine PinCode-Tastatur oder ein Smartphone ersetzt. Mechanische Profilzylinder werden durch sabotagegeschützte elektronische Türzylinder ersetzt. Diese können mit wenig handwerklichen Kenntnissen sogar selber installiert werden, da ein aufwändiges Bohren oder Kabelverlegen entfällt.

Das System kann per Smartphone und einer kostenlosen App innerhalb weniger Minuten konfiguriert und in Betrieb genommen werden. MobileKey ist ausgelegt für bis zu 20 Türen und maximal 100 Nutzer.
Sowohl in der Anschaffung, als auch im Betrieb zeichnet sich MobileKey durch ein besonders günstiges Preis-/Leistungsverhältnis aus.

Mit einem internetfähigen Rechner, Tablet oder Smartphone werden die Schließpläne inklusive der persönlichen und ggf. zeitbegrenzten Zugangsberechtigungen innerhalb kürzester Zeit erstellt.

Die Übertragung der Daten auf die betreffenden Schließzylinder erfolgt im Anschluss per Stick oder online per SmartBridge. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind jederzeit möglich.

Durch den Einsatz der Transponder gehört der Ärger mit verlorenen Schlüsseln der Vergangenheit an. Verlorene Transponder können sofort gesperrt und durch einen neuen, innerhalb weniger Minuten ersetzt werden.

 

Ein besonderer Clou: Mit der Online-Version von MobileKey lassen sich Türen auch aus der Ferne öffnen. Dies ist immer dann eine interessante Option, wenn man selbst nicht vor Ort sein kann. Sei es, weil man beispielweise Ferienunterkünfte vermietet oder Angehörige, Mitarbeiter oder Handwerker während der eigenen Abwesenheit in das Haus lassen möchte.

 

Hier noch einmal die Features im Überblick:

  • Nachträglich einbaubar, auch im DIY-Verfahren
  • System erweiterbar
  • Zeitloses Design
  • Einfach über die kostenlose App oder webfähigen Rechner zu konfigurieren
  • Verlorene Transponder werden einfach aus dem System gelöscht
  • Zugangsberechtigungen werden innerhalb weniger Minuten erteilt oder geändert
  • Schließvorgänge werden protokolliert
  • Türüberwachung inklusive Schließzustand der Türen in Echtzeit
  • Türöffnung auch aus der Ferne
  • Gutes Preis-/Leistungsverhältnis

ABUS: Stangenschloss FOS650. Dezent und sicher.

Die meisten Einbrecher nutzen für den Einstieg in fremde Wohnungen und Häuser die Fenster oder den Balkon , bzw. die Terrasse. Warum? Weil handelsübliche Fenster und Türen zumeist nur schwach geschützt sind und für den „Profi” kein großes Hindernis darstellen. Das gilt selbst dann, wenn Fenster oder Tür geschlossen sind.

Mit dem FOS650 stellt ABUS eine neue Generation von Fenster-Stangenschlössern vor, die speziell für hohe Fenster, Doppelflügel-Fenster und Balkon-/Terrassentüren entwickelt wurden.

Das FOS650 ist schmal konzipiert worden und in den Farben Weiß, Braun und Silber erhältlich. Somit passt sich die Zusatzsicherung dezent und unauffällig der Umgebung an.

Das FOS650 sichert die Fenster und Türen mit gleich drei Sicherungspunkten. Es eignet sich somit auch für besonders hohe Rahmen ab zwei Metern Höhe.
Verkrallende Stahlriegel mit einer 3-fach-Verriegelung oben, seitlich und unten sorgen für höchste Stabilität und setzen dem Einbrecher über eine Tonne Widerstand entgegen.Mit der benutzerfreundlichen Einhand-Bedienung lässt sich der Fenster- oder Türrahmen mit nur einem Handgriff auf ganzer Höhe sichern (“Fenster zu, Schloss zu”).

Durch die schmale Bauweise eignet sich das Stangenschloss von ABUS auch hervorragend zum Einbau an Rahmen, an denen andere Stangenschlösser wegen ihrer Größe bis dato keinen Platz fanden.

Wenn Kommissar Zufall hilft – Wichtige Entscheidung zur Videoüberwachung

In seinen regelmäßigen Newslettern berichtet der auf die Videoüberwachung spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert über die neueste Rechtsprechung.

Im vorliegenden Fall wird deutlich, dass die Videoüberwachung, trotz aller Kritik am Datenschutz, durchaus ihren berechtigten Sinn hat: Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.09.2016 (AZ: 2 AZR 848/15) kann die gerichtliche Verwertung eines „Zufallsfundes“ aus einer gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung zulässig seien.

Auch in diesem Fall geht es wieder um die Frage, ob Videoaufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen. Die Arbeitgeberin hatte zur Aufklärung von Kassendifferenzen unter Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG nach Rücksprache mit dem Betriebsrat versteckte Kameras an den Kassen angebracht.

Dabei wurde eine Leergutmanipulation festgestellt, allerdings durch eine Mitarbeiterin, welche die Arbeitgeberin gar nicht im Fokus hatte. Diese Mitarbeiterin wehrte sich sodann gegen die außerordentliche, fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin vor Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte im Revisionsverfahren die vom Landesarbeitsgericht gebilligte fristlose Kündigung. Nach Auffassung des BAG dürfen auch sogenannte „Zufallsfunde“ vor Gericht verwertet werden. Gebotene Aufklärungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 1 S. BDSG müssen sich nicht allein auf solche Beschäftigten beschränken, gegen die bereits ein konkreter Verdacht vorliegt. Zwar müsse der Kreis der Verdächtigten möglichst weit eingegrenzt werden. Es sei aber nicht nötig, Überwachungsmaßnahmen so einzuschränken, dass sie ausschließlich bereits konkret verdächtigte Personen erfassen. Die heimliche Überwachung setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber vorher alle anderen milderen Möglichkeiten geprüft bzw. ergriffen hat. Dies war im vorliegenden Fall gegeben.
Ein Beweisverwertungsverbot käme nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund einer verfassungsrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten wäre. Das Gericht habe deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Ergebnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Betroffenen vereinbar ist. Nach Auffassung des BAG war dies im vorliegen-den Fall gegeben. zwar greift eine verdeckte Videoüberwachung immer in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Dieser Eingriff war aber aufgrund überwiegender Interessen der Arbeitgeberin gerechtfertigt. Diese hatte zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft, Unregelmäßigkeiten im Kassenbereich aufzuklären. Sie konnte sich auf die Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG stützen, die genau für diese Fälle geschaffen worden ist und die auf ständiger Rechtsprechung beruht.

Praxishinweis: Diese Entscheidung des BAG ist deshalb so erfreulich, weil sie für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG in begrüßenswerter Weise Klarheit schafft. Danach wird man künftig auch sogenannte Zufallsfunde, die bei einer verdeckten Kameraüberwachung erhoben werden, künftig vor Gericht verwerten können.

Quelle: Newsletter “Rechtsfragen Sicherheitstechnik” | DIECKERT Recht und Steuern | Ausgabe März 2017
Internet: www.dieckert.de

Polizei will mit einer App präventiv gegen den Einbruch vorgehen.

Wenn es um die Verhinderung von Einbrüchen geht, dann setzt jetzt auch Niedersachsens Polizei auf die Mathematik und deren statistische Wahrscheinlichkeiten.

Nachdem die Schweiz die Vorreiterrolle in Europa übernommen hatte, zieht man jetzt auch in der Bundesrepublik mit der neuen Technik nach.

Worum es geht? In erster Linie um die Tatsache, dass bereits seit den 90er Jahren bekannt ist, dass es im Bereich der Einbruchkriminalität ein Phänomen gibt, welches sich Near Repeat Victimisation nennt.
Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Erkenntnis, dass nach einem Einbruch weitere Taten in räumlicher Zeit und Nähe zu erwarten sind. Auf den Punkt gebracht: Wird in einer Gegend ein Einbruch verübt, dann war das nicht zum ersten und letzten Mal.

Diese mathematische Erkenntnis machen sich immer mehr Bundesländer zu nutze, um den potenziellen Straftaten besser vorbeugen zu können.

Ist das noch orakeln oder tatsächlich hilfreich? Damit diese Frage beantwortet werden kann, läuft derzeit ein Großprojekt in Niedersachsen. Die Polizeiinspektionen Wolfsburg und Salzgitter-Peine-Wolfenbüttel testen hier ausgiebig das System PreMAP.

Dabei handelt es sich um eine eigens entwickelte App, welche auf dem Tablet oder Smartphone die Einbruchschwerpunkte der letzten 24 Stunden anzeigt.
Da es aufgrund der mathematischen Wahrscheinlichkeit auch in der nächsten Zeit dort zu Einbrüchen kommen wird, können Polizeistreifen jetzt präventiv und verstärkt vor Ort Streife fahren.

Das Besondere an PreMAP ist, dass es sich bei der App um eine Eigenentwicklung des LKA und der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen handelt. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden derzeit kommerzielle Software getestet.
In Bayern ist eine kommerzielle Variante bereits seit längerem im Einsatz.

Grundsätzlich sei die Idee gut, wie sich aus dem Feedback der involvierten Polizeibeamten ableiten lässt. Allerdings gäbe es insbesondere in Niedersachsen noch kleinere technische Probleme mit der eigens für die Landespolizei entwickelten App.

Letzter Punkt wirft Fragen auf: Wie ökonomisch und technisch sinnvoll ist es eigentlich, wenn jedes Bundesland seine eigene Technik entwickelt, um potenzielle Einbruchgefahren einschätzen zu können?
Und wo bleibt die Prävention, wenn in einigen Bundesländern kommerzielle Programme eingesetzt werden, die auch als ‘Einsatzplaner’ für Einbrecher genutzt werden können?

Es ist wie beim Hasen und dem Igel. Die Jagd auf Einbrecher ist und bleibt wohl ein ständiges Wettrennen.